Altberechnung

Berechnung von Zusatzversorgungsrenten mit Anspruchsbeginn von 1985 bis 2001 sowie rentenferne und rentennahe Startgutschriften.
Der BGH hatte in seinem Urteil vom 14. November 2007 unter anderem festgestellt, dass die Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes unter Umständen zur Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der rentenfernen Versicherten führt. Damit wurde es für Zusatzversorgungskassen erforderlich, künftig rentenferne Startgutschriften, also Anwartschaften, die im alten System erworben worden sind, nachträglich zu ermitteln. Insbesondere bei der Notwendigkeit einer späteren Betrachtung im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten. Hier unterstützt dieser Baustein.

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Überblick

Berechnungsvarianten mit Druck ausführlicher Berechnungsblätter:

  • Berechnung der Startgutschrift für rentenfern Versicherte als Einzelfallberechnung
  • Berechnung der Startgutschrift für rentennah Versicherte als Einzelfallberechnung
  • Rentenberechnung nach Recht ab 1985 bis 2001 als Einzelfallberechnung
  • Berechnungsvarianten ohne Druck

Nur Berechnung des Startgutschriftenbetrags:

  • Massenberechnung der Startgutschrift aller gespeicherten Pflichtversicherten
  • Massenberechnung der Startgutschrift aller gespeicherten beitragsfrei Versicherten
  • Bei der Berechnung einer Startgutschrift wird die Anwartschaft für den Stichtag 31.12.2001 ermittelt und ausgewiesen.